INKLUSION: Das Recht, anders zu sein

Das 9. Schulrechtänderungsgesetz ermöglicht es, dass in Nordrhein-Westfalen ab dem Schuljahr 2014/2015 Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung in der Regel gemeinsam lernen. Somit soll auch Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen die Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglicht werden. Hierbei ist auf unserer Ebene ganz wichtig, dass Kinder nicht an die Anforderungen des Schulsystems angepasst werden, sondern das Schulsystem an die Erfordernisse der Kinder.

Inklusion beginnt in den Köpfen aller und bedeutet die Akzeptanz von Vielfalt. Wir alle müssen Brücken in die Gesellschaft bauen. Inklusion darf nicht als Hürde gesehen werden, sondern als gewinnbringendes Konzept für die Gesellschaft.

Man sollte sich stets bewusst machen, dass Inklusion kein Ergebnis ist, sondern ein lebendiger Prozess, der durch Kommunikation und Partizipation getragen wird.

Sollten Sie als Eltern weitere Informationen zu diesem Thema wünschen oder benötigen, wenden Sie sich bitte an mich. Gerne stelle ich Ihnen Informationsbroschüren des Schulministeriums NRW zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Einschütz