- Gymnasium Zitadelle Jülich - https://www.gymnasium-zitadelle.de -

Schrittweise Schulöffnung, Notbetreuung und schulische Zusammenarbeit während der Corona-Pandemie (20.05.2020)

Auch wenn die Kontaktbeschränkungen weitestgehend aufrecht erhalten bleiben, wurde in NRW die schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts an den weiterführenden Schu­len beschlossen. Demnach soll in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien möglichst jede Schülerin und jeder Schüler tageweise die Schule be­suchen können. Präsenzunterricht und das Lernen auf Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden. Bei uns sind ab dem 11. Mai 2020 zunächst die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1 wieder in die Schule gekommen. Für die Jahrgangsstufen 5 bis EF findet der Unterricht vorerst noch ausschließlich in digi­taler Form über Office365 statt.

Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen, wird dann für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangstufen ein Unterrichtsangebot ge­schaf­fen werden. Während sich die Oberstufenkurse dabei auf verschiedene Wo­chen­tage verteilen werden, wird der Präsenzunterricht für die Stufen 5-9 bis zu den Som­merferien tageweise nach dem folgenden Plan stattfinden:

montags 5a, 5b, 5c, 6e  
dienstags 6a, 6b, 6c, 6d  
mittwochs 9a, 9b, 9c, 9d  
donnerstags 8b, 8c, 8d, 8e  
freitags 7a, 7b, 7c, 8a  

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist verpflichtend. Falls aber eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen (insbesondere Eltern, Geschwister) in häuslicher Ge­mein­schaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung be­steht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch die Schul­leiterin schriftlich erfolgen.

Der Unterricht wird in Kleingruppen unter Beachtung der Hy­gi­e­nevorschriften und der Abstandsregeln stattfinden. Weiterführende Informationen, z.B. zu den an dem Tag un­terrichteten Fächern oder den organisatorischen Vorgaben werden rechtzeitig über die schulischen E-Mail-Adressen der Kinder sowie die E-Mail-Ver­tei­ler der Pfleg­schaften bekannt gegeben. Unterrichtstage, an denen der Prä­senz­unterricht auf Grund von Feiertagen, beweglichen Ferientagen sowie des Studientages (in Folge des münd­lichen Abiturs) ausfällt, werden nicht nachgeholt.

Die Schulschließung aufgrund der Corona-Pandemie zieht auch schulrechtliche Aus­nah­me­regelungen mit sich. So entfallen z.B. in der EF die zentralen schriftlichen Klau­suren. Auch werden die Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten und Klausuren redu­ziert sowie die Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die nächst höhere Jahr­gangs­stufe außer Kraft gesetzt.

Die Vergabe von Abschlüssen und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Ober­stufe bleiben gleich­wohl an die Einhaltung der Leistungsanforderungen gebunden. Weitere Infor­ma­tionen zu den schulrechtlichen Änderungen erhalten Sie in diesem Anhang einer Schul-E-Mail [1] oder in den Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus [2] auf der Seite des Schulministeriums.

Erweitertes Notbetreuungsangebot:
Da die Einstellung des Schulbetriebes nicht dazu führen darf, dass Eltern, die in wich­tigen Funktionsbereichen [3] arbeiten, we­gen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst aus­fal­len, wird während der gesamten Zeit des Un­terrichtsausfalls ein entsprechendes Be­treu­ungsangebot (insbe­sondere für die Klas­sen 5 und 6) vorbereitet. Damit dieses Betreu­ungs­angebot vor­gehalten werden kann, ist eine Anmeldung per E-Mail notwendig. Im Bedarfsfall schreiben Sie bitte eine Mail an notbetreuung@gymzit.de und machen Sie dabei fol­gen­de Angaben: Name des Kindes, Klasse, Grund der Notbetreuung (Beruf, Ar­beits­zeiten). Des Weiteren benötigen wir eine Angabe, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten eine Notbetreuung unbedingt erforderlich ist. Außerdem ist laut Beschluss der Ordnungs­behörde die Notwendigkeit uns gegenüber per schriftlichem Antrag nachzu­weisen. Hier finden Sie das für die Beantragung der Notbetreuung vorgesehene Formular [4]. Weitere In­for­ma­ti­onen zum Angebot der Notbetreuung an Jülicher Schulen finden Sie auf der städt­ischen Home­page [5].

Schulische Zusammenarbeit während der Zeit des Unterrichtsausfalls:
Wir sind vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW dazu aufgefordert worden, unsere Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Schulschließung zum Lernen zu Hause anzuhalten und dazu Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern­häu­sern in geeigneter Weise sicherzustellen. Gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, werden in die Abschlussnote im Rahmen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ miteinfließen.

Als Lernplattform nutzen wir die laut Schulkon­fe­renz­beschluss bei uns eingeführten, von der Stadt Jülich abonnierten Office365-Lizenzen. Dabei erlaubt es die App „Teams“, mit den Schülerinnen und Schülern nicht nur über E-Mail, sondern auch unmittelbar per Chat, Audio- oder Videokonferenz in Verbindung zu treten und auch eingereichte Lösungen individuell zu kommentieren. Jede Schülerin und jeder Schüler wird dazu aufgefordert, täglich in das eigene schulische E-Mail-Postfach und in die Aufgabenverwaltung der eigenen „Teams“ zu schauen. Jahrgangsstufenleiter, Klassenlehrer und Fachlehrer nutzen dieses Medium für die Verteilung wichtiger Informationen und Arbeits­auf­träge. In höheren Jahrgangsstufen werden ggf. auch weitere Office-Apps für die di­rek­te schulische Zusammenarbeit genutzt.

Wurde z.B. in den 5. Klassen noch nie mit dem Office365-Zugang gearbeitet, so werden die Erziehungsberechtigten darum gebeten, diesen Zugang zu Hause einzurichten und mit ihren Kindern einmal täglich in die E-Mails zu schauen. Eine Anleitung zur erst­maligen Einrichtung des Office365-Kontos und zum Zurücksetzen des Kennwortes finden Sie hier: Anleitung Anmeldung Office 365 [6].

 

Falls die Klassenpflegschaften einen E-Mail-Verteiler eingerichtet haben, werden auch die Erziehungsberechtigten gebeten, ihre E-Mail-Postfächer regelmäßig auf den Eingang schulischer Informationen zu überprüfen. Elternhäuser, die zu Hause keinen Zugang zu einem Rechner mit Internetzugang haben, werden darum gebeten, sich im Sekretariat zu melden (ggf. auf den Anrufbeantworter sprechen), damit die Klassenleitung dann tele­fonisch Kontakt aufnehmen kann, um individuelle Kommunikationswege zu vereinbaren.

Die Schulleitung