Auch wenn die Kontaktbeschränkungen weitestgehend aufrecht erhalten bleiben, wurde in NRW die schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts an den weiterführenden Schulen beschlossen. Demnach soll in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien möglichst jede Schülerin und jeder Schüler tageweise die Schule besuchen können. Präsenzunterricht und das Lernen auf Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden. Bei uns sind ab dem 11. Mai 2020 zunächst die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1 wieder in die Schule gekommen. Für die Jahrgangsstufen 5 bis EF findet der Unterricht vorerst noch ausschließlich in digitaler Form über Office365 statt.
Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen, wird dann für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangstufen ein Unterrichtsangebot geschaffen werden. Während sich die Oberstufenkurse dabei auf verschiedene Wochentage verteilen werden, wird der Präsenzunterricht für die Stufen 5-9 bis zu den Sommerferien tageweise nach dem folgenden Plan stattfinden:
montags | 5a, 5b, 5c, 6e | dienstags | 6a, 6b, 6c, 6d |
mittwochs | 9a, 9b, 9c, 9d | |
donnerstags | 8b, 8c, 8d, 8e | |
freitags | 7a, 7b, 7c, 8a |
Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist verpflichtend. Falls aber eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen (insbesondere Eltern, Geschwister) in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch die Schulleiterin schriftlich erfolgen.
Der Unterricht wird in Kleingruppen unter Beachtung der Hygienevorschriften und der Abstandsregeln stattfinden. Weiterführende Informationen, z.B. zu den an dem Tag unterrichteten Fächern oder den organisatorischen Vorgaben werden rechtzeitig über die schulischen E-Mail-Adressen der Kinder sowie die E-Mail-Verteiler der Pflegschaften bekannt gegeben. Unterrichtstage, an denen der Präsenzunterricht auf Grund von Feiertagen, beweglichen Ferientagen sowie des Studientages (in Folge des mündlichen Abiturs) ausfällt, werden nicht nachgeholt.
Die Schulschließung aufgrund der Corona-Pandemie zieht auch schulrechtliche Ausnahmeregelungen mit sich. So entfallen z.B. in der EF die zentralen schriftlichen Klausuren. Auch werden die Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten und Klausuren reduziert sowie die Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die nächst höhere Jahrgangsstufe außer Kraft gesetzt.
Die Vergabe von Abschlüssen und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bleiben gleichwohl an die Einhaltung der Leistungsanforderungen gebunden. Weitere Informationen zu den schulrechtlichen Änderungen erhalten Sie in diesem Anhang einer Schul-E-Mail [1] oder in den Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus [2] auf der Seite des Schulministeriums.
Erweitertes Notbetreuungsangebot:
Da die Einstellung des Schulbetriebes nicht dazu führen darf, dass Eltern, die in wichtigen Funktionsbereichen [3] arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen, wird während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot (insbesondere für die Klassen 5 und 6) vorbereitet. Damit dieses Betreuungsangebot vorgehalten werden kann, ist eine Anmeldung per E-Mail notwendig. Im Bedarfsfall schreiben Sie bitte eine Mail an notbetreuung@gymzit.de und machen Sie dabei folgende Angaben: Name des Kindes, Klasse, Grund der Notbetreuung (Beruf, Arbeitszeiten). Des Weiteren benötigen wir eine Angabe, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten eine Notbetreuung unbedingt erforderlich ist. Außerdem ist laut Beschluss der Ordnungsbehörde die Notwendigkeit uns gegenüber per schriftlichem Antrag nachzuweisen. Hier finden Sie das für die Beantragung der Notbetreuung vorgesehene Formular [4]. Weitere Informationen zum Angebot der Notbetreuung an Jülicher Schulen finden Sie auf der städtischen Homepage [5].
Schulische Zusammenarbeit während der Zeit des Unterrichtsausfalls:
Wir sind vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW dazu aufgefordert worden, unsere Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Schulschließung zum Lernen zu Hause anzuhalten und dazu Kommunikationsmöglichkeiten mit den Elternhäusern in geeigneter Weise sicherzustellen. Gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, werden in die Abschlussnote im Rahmen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ miteinfließen.
Als Lernplattform nutzen wir die laut Schulkonferenzbeschluss bei uns eingeführten, von der Stadt Jülich abonnierten Office365-Lizenzen. Dabei erlaubt es die App „Teams“, mit den Schülerinnen und Schülern nicht nur über E-Mail, sondern auch unmittelbar per Chat, Audio- oder Videokonferenz in Verbindung zu treten und auch eingereichte Lösungen individuell zu kommentieren. Jede Schülerin und jeder Schüler wird dazu aufgefordert, täglich in das eigene schulische E-Mail-Postfach und in die Aufgabenverwaltung der eigenen „Teams“ zu schauen. Jahrgangsstufenleiter, Klassenlehrer und Fachlehrer nutzen dieses Medium für die Verteilung wichtiger Informationen und Arbeitsaufträge. In höheren Jahrgangsstufen werden ggf. auch weitere Office-Apps für die direkte schulische Zusammenarbeit genutzt.
Wurde z.B. in den 5. Klassen noch nie mit dem Office365-Zugang gearbeitet, so werden die Erziehungsberechtigten darum gebeten, diesen Zugang zu Hause einzurichten und mit ihren Kindern einmal täglich in die E-Mails zu schauen. Eine Anleitung zur erstmaligen Einrichtung des Office365-Kontos und zum Zurücksetzen des Kennwortes finden Sie hier: Anleitung Anmeldung Office 365 [6].
Falls die Klassenpflegschaften einen E-Mail-Verteiler eingerichtet haben, werden auch die Erziehungsberechtigten gebeten, ihre E-Mail-Postfächer regelmäßig auf den Eingang schulischer Informationen zu überprüfen. Elternhäuser, die zu Hause keinen Zugang zu einem Rechner mit Internetzugang haben, werden darum gebeten, sich im Sekretariat zu melden (ggf. auf den Anrufbeantworter sprechen), damit die Klassenleitung dann telefonisch Kontakt aufnehmen kann, um individuelle Kommunikationswege zu vereinbaren.
Die Schulleitung