Elternbrief zum angepassten Schulbetrieb ab dem 14.12.

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wie Sie vermutlich bereits den Medien entnommen haben, wurden angesichts der weiter steigenden Corona-Inzidenzzahlen strengere Maßnahmen zu Kontaktbeschränkungen verordnet. Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab dem 14.12.2020 folgende Regelungen für den Schulbetrieb:

In den Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 können Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Prä­senz­unterricht befreien lassen. Um das Verfahren zu vereinfachen, richten Sie bitte eine Mail an die Klassenleitung Ihres Kindes und zeigen an, dass Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei bitte an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenz- und Distanz­unterricht ist nicht möglich, weil dies mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll wäre.

In den Jahrgangsstufen 8 bis Q2 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Sollte für Ihr Kind mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine be­son­dere Betreuung erforderlich werden, bitten wir um entsprechende schriftliche Rückmel­dung an die Klassenleitung per E-Mail.

Die Klassenleitungen informieren in beiden Fällen im Nachgang das Sekretariat 1.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit dem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen und gelten selbstverständlich nicht als Fehlzeit. Es gilt das Lernen und Arbeiten zu Hause, für das es seitens des Gym­nasiums Zitadelle ein entsprechendes Konzept mit organisatorischen und päda­go­gischen Leitlinien gibt, welches wir im Herbst für unsere Schule erstellt, kommuniziert und auf unserer Homepage eingestellt haben. Die Fachlehrkräfte treffen dazu konkrete Absprachen mit ihren Lerngruppen.


Leitlinien zur Organisation des Distanzlernens

Regeln für Teilnahme am Distanzunterricht bzw. digitalen Live-Unterricht


Für den 21. & 22.12.2020 bleibt es bei der Notbetreuung von Kindern der Erpro­bungsstufe nach vorheriger Anmeldung. An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. & 8.1.2021) findet ebenfalls kein Un­ter­richt statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. & 22.12.2020. Sollte also auch an diesen Tagen für Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 eine Notbetreuung erforderlich werden, so melden Sie uns dies bitte bis spätestens 16.12.2020 unter der bekannten E-Mail-Adresse notbetreuung@gymzit.de, damit wir Pla­nungssicherheit haben und entsprechend unsere Lehrkräfte einsetzen können.

Bezüglich schriftlicher Leistungsüberprüfungen gilt derzeit, dass (abschluss-)relevante Prüfungen in jedem Fall stattfinden, d.h. alle Klausuren der Sekundarstufe II werden zum geplanten Termin durchgeführt. In der Sekundarstufe I werden in diesem Jahr keine Klassenarbeiten mehr geschrieben, um die intendierten Kontaktbeschränkungen nicht zu konterkarieren. Die Fachlehrkräfte überprüfen in pädagogischem Ermessen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen kann. Sollte die Fachlehrkraft eine dritte Klassenarbeit zur Notenfindung des Zwischenzeugnisses für erforderlich halten, ist dafür ein Termin im Januar anzusetzen.

Diese Regelungen gelten vorbehaltlich einer möglichen weiteren Verschärfung für den Kreis Düren, so dass ich Sie bitte, sich regelmäßig auf unserer Homepage über den aktuellen Stand zu informieren.

Ich danke Ihnen für die konstruktive Zusammenarbeit und wünsche Ihnen beste Gesundheit sowie trotz der widrigen Umstände eine friedvolle Weihnachtszeit und ein gutes Jahr 2021!

Mit freundlichem Gruß

Dr. Edith Körver, OStD‘
Schulleiterin