Informationen zum Schulbetrieb bis zum 16.04.2021

Gemäß Schul-E-Mail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 08.04.2021 zum Schulbetrieb in der Woche vom 12. bis 16.4.2021 kehren die Jahrgangsstufen 5-EF vorerst in den Distanzunterricht zurück.

Die Organisation des Unterrichts in den Stufen Q1 und Q2 (Beschränkung des Präsenz­unterrichts auf Doppelstunden) bleibt unverändert, wobei SchülerInnen der Q2 nur noch Unterricht in ihren Abiturfächern besuchen.

Selbsttests sind verpflichtend und Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenz­un­ter­richt. Klassenarbeiten in den Stufen 5-9 (Sek. I) werden in den ersten beiden Wochen nach den Ferien nicht geschrieben; die Klausurplanung der EF-Q2 (Sek. II) bleibt davon unberührt.

Eine Notbetreuung musste an unserer Schule bislang nicht eingerichtet werden – Hin­weise dazu finden sie weiter unten.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Körver, OStD´, Schulleiterin


Hinweise für die Anmeldung zur Notbetreuung
Falls eine Notbetreuung zwingend erforderlich ist, nutzen Sie bitte zur Anmeldung das offizielle Formular, das uns am 08.04.21 vom Ministerium zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurde.

Gerne können Sie es abfotografieren oder einscannen und elektronisch an die E-Mailadresse notbetreuung@gymzit.de zurücksenden. Die Anmeldung soll bis zum 10.04.21 erfolgen.

Beachten Sie bitte dabei, dass eine pauschale Anmeldung für alle Wochentage „Mon­tag-Freitag“ und Uhrzeiten nicht möglich ist! Vielmehr sind Einzeltage und dabei Zeit­fenster anzugeben, an denen Ihnen eine private Betreuung wirklich keinesfalls möglich ist. In der Schule ist in dieser Zeit kein Unterricht und keine pädagogische Betreuung vor­ge­sehen – es handelt sich tatsächlich um eine reine „Notbetreuung“.

Im Falle einer Anmeldung werden wir aber natürlich trotzdem versuchen, die Teilnahme am Distanzunterricht durch Zugriff auf ein schulisches Endgerät zu ermöglichen – falls dieser in besagtem Zeitfenster dann tatsächlich stattfindet. Fachliche oder päda­go­gi­sche Hilfestellungen können von der Betreuung dabei nicht erwartet werden – denn die Lehrerinnen und Lehrer, die diese leisten können, müssen im Distanzunterricht einge­setzt werden.

Die Hoffnung auf eine erfolgreichere Teilnahme am Distanzunterricht darf ausdrücklich keine Entscheidungsgrundlage für die Anmeldung zur Notbetreuung sein. Vielmehr ist eine Anmeldung nur zulässig, falls tatsächlich keinerlei Betreuung in Ihrem privaten Umfeld möglich ist. Natürlich ist uns bewusst, dass in diesen Zeiten sehr viel von den Familien und den Kindern abverlangt wird – bei den von uns verbindlich einzuhaltenden Regeln hat aber leider nach wie vor die physische Gesunderhaltung und der Infek­tions­schutz absolute Priorität.