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Information zum Schulbetrieb ab dem 19.04.2021

Gemäß Schul-E-Mail [1] des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 15.04.2021 findet ab dem 19.04.2021 Schulbetrieb im Wechselunterricht statt.

Es bleibt bei der seit 12.4.2021 geltenden Testpflicht für alle an Schule Beteiligten. Zwei wöchentliche Testungen sind die Voraussetzungen für den Schulbesuch. Personen, die nicht getestet sind, sind vom Schulbetrieb komplett ausgeschlossen. Dies gilt also für den Präsenzunterricht ebenso wie für die Teilnahme an Klassenarbeiten bzw. Klau­suren. Die Eltern nicht getesteter SchülerInnen werden auf ihre Verantwortung für den re­gel­mäßigen Schulbesuch ihrer Kinder sowie die Gefahren für den Schulerfolg hinge­wie­sen.

Personen mit positivem Testergebnis sind zu einem umgehenden PCR-Test verpflichtet. Ebenso muss seitens der Schulleitung das Gesundheitsamt informiert werden. Erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses darf wieder die Schule besucht werden.

Mit freundlichem Gruß
Dr. E. Körver, OStD´, Schulleiterin