Gemäß der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 26.04.2021 zur Feststellung der Voraussetzungen gemäß §28b des Infektionsschutzgesetzes findet ab Mittwoch, 28.04.2021, die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht statt, da die Inzidenzwerte an drei Folgetagen den Grenzwert von 165 überschritten haben (heute 189).
Eine Ausnahme dazu bilden die Abschlussklassen, welche gemäß dem aktuellen an die Corona-Pandemie angepassten Stundenplan weiterhin in Präsenz unterrichtet werden.
Mit freundlichem Gruß
Dr. E. Körver, OStD´, Schulleiterin