Aus gegebenem Anlass weisen wir seitens der Schulleitung darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler, die die Teilnahme an den schulischen Corona-Testungen verweigern, zu Unterrichtsbeginn eine Bescheinigung über einen negativen Bürgertest vorlegen müssen, der am jeweiligen Unterrichtstag nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Test wegen Verspätung oder Erkrankung versäumen, gilt selbstverständlich dieselbe Regelung.
Mit freundlichem Gruß
Dr. E. Körver, OStD´, Schulleiterin