Hausordnung
Verhalten in der Schule
Damit die Schule als Gemeinschaftseinrichtung ihre Aufgaben erfüllen kann, sind bestimmte Regeln und Verhaltensweisen unabdingbar. Nur gegenseitige Rücksichtnahme gewährt dem Einzelnen und der Gemeinschaft optimale Entfaltung, dazu gehören auch ein schonender Umgang mit dem Gebäude und den Einrichtungen sowie die Einhaltung des organisatorischen Rahmens.
Die folgenden Regelungen verstehen sich deshalb nicht als Selbstzweck, sondern als der notwendige formale Rahmen, um eine Zusammenarbeit in der Schule im Sinne einer Mitgestaltung unserer demokratischen Gesellschaft zu praktizieren.
Zufahrt:
Das Befahren des Schulgeländes ist aus Sicherheitsgründen nur im Schritt-Tempo erlaubt. Schülern ist die Zufahrt zum Schulgelände nicht mit PKW gestattet. Parkplätze sind den Lehrkräften vorbehalten. Motorräder und -roller werden ausschließlich unter der Rampe zu den Außensportanlagen bzw. parallel zu den Fahrradständern an der Südrampe abgestellt, Fahrräder in den dafür vorgesehenen Ständern. Das Abstellen an anderen Orten ist nicht nur eine Rücksichtslosigkeit, sondern auch eine Behinderung bzw. Gefährdung gegenüber allen anderen.
Aufenthaltsraum:
Das PZ dient allen Schülern vor dem Unterricht und während der großen Pause als Aufenthaltsraum. Nach dem Unterricht steht das PZ nur noch Fahrschülern und Schülern, die nachmittags Unterricht haben, zur Verfügung. Der Raum N03 kann als Oberstufenschüler-Lernraum verwendet werden.
Pünktlichkeit:
Um einen störungsfreien Unterricht gewährleisten zu können, ist es unabdingbar erforderlich, dass die Stunden pünktlich begonnen und beendet werden. Sollte 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde die betreffende Lehrperson noch nicht anwesend sein, so benachrichtigt ein Schüler das Sekretariat 1.
Pausenregelung:
Die kleinen Pausen dienen nur dem Wechsel der Unterrichtsräume. Der unnötige Aufenthalt auf den Fluren stellt für die wechselnden Gruppen eine Behinderung und für die Arbeiten schreibenden Schüler eine Störung dar. Besonders bei Raumwechsel ist auf die Arbeit in angrenzenden Räumen Rücksicht zu nehmen.
In der großen Pause ist der Innenhof ausschließlich den Oberstufenschülern als Aufenthaltsort vorbehalten. Den Schülern der Sekundarstufe I stehen die übrigen Schulhöfe zur Verfügung.
Gesundheit:
Grundsätzlich sind Alkohol und Drogen wie auch das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände verboten.
Das Schulgesetz für NRW bestimmt in § 54 Absatz 5:
“Auf dem Schulgrundstück sind im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen untersagt.
Für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks gilt Satz 1 entsprechend. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz.
Branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel sind in keinem Fall erlaubt.”
Unsere Schulkonferenz hat am 29.9.05 dazu beschlossen:
1. Das Rauchverbot gilt in der Schule, auf dem gesamten Schulgelände und bei allen
Schulveranstaltungen uneingeschränkt.
2. Das Alkoholverbot gilt entsprechend für alle Schulveranstaltungen, bei denen aktive Schüler im Mittelpunkt stehen.”
Zu den Veranstaltungen gemäß Ziffer 2 gehören z.B. Tanzabend, Weihnachtsbazar, Schulkarneval, Abigag, Theaterabend, Exkursion, Klassen- oder Kursfahrt.
Sachbeschädigung, Unfälle und Haftung:
Jeder Schüler ist aufgerufen, bei Fehlverhalten gegenüber Schule und Umwelt den Betreffenden anzusprechen, bei Unfällen und Tätlichkeiten den nächsten Lehrer zu benachrichtigen. Darüber hinaus sind Mängel in Räumen und an Einrichtungsgegenständen dem Hausmeister oder einem Lehrer unverzüglich zu melden.
Oberste Ziele sind dabei, das Problembewusstsein der Betroffenen zu stärken, Schäden zu verhindern und ggf. wieder gutzumachen.
Wer gegen die Grundgedanken und Übereinkünfte verstößt, schadet der Gemeinschaft und muss deshalb mit angemessenen Konsequenzen rechnen.
Beschluss der Schulkonferenz v. 17.6.1998



