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Elternbrief zu den Selbst-Tests in der Schule

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

mit Schulmail des MSB-NRW wurde uns am 15.3.2021 mitgeteilt, dass die im Prä­senz­unterricht anwesenden Schülerinnen und Schüler künftig seitens der Landesregierung mit Selbsttests zur Durchführung in der Schule versorgt werden.

Diese Selbsttests sollen grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kurs­ver­band durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen wer­den.

Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehr­kräften selbst durch. Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist we­sent­lich von sorgfältigen Probenentnahmen abhängig. Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten, sondern nur das Ergebnis der Testung kontrollieren. Danach sollte eine Hand­desinfektion erfolgen.

Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu füh­ren, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden. Insofern bitte ich Sie, Ihre Kinder anzuhalten, aufgrund eines negativen Testergebnisses die Schutzmaßnahmen nicht zu vernachlässigen.

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich isoliert werden. Die Schule informiert die Eltern und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vor­zu­beu­gen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen durch das entsprechende Gesundheitsamt (u.a. häus­liche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klas­se, Kontaktpersonen).

Mit den Testungen soll neben den geltenden Verhaltensregeln ein weiteres Schutz­ins­tru­ment aufgebaut werden. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Wider­spruchs­verfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Ein Muster für eine Widerspruchserklärung [1] finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal.

Bitte geben Sie Ihrem Kind die Widerspruchserklärung mit in die Schule, falls Sie der Testung widersprechen. Wann genau die Durchführung am GZJ erfolgt, lässt sich noch nicht festlegen, da die Landesregierung das Eintreffen der Testkits für den Zeitraum 16.-23.3.2021 angekündigt hat.

In der Hoffnung, dass wir gesund durch diese Pandemie kommen mögen, bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Mitwirkung und grüße Sie herzlich

Dr. Körver, OStD‘/Schulleiterin