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Wichtiger Hinweis des Gesundheitsamtes Düren (06.09.2021)

Im Falle eines positiven Schnelltests meldet die Schule bislang die betroffene Person beim Gesundheitsamt. Dies ist auch weiterhin erforderlich. Bislang hat das Gesund­heitsamt dann eine PCR-Testung der Betroffenen veranlasst. Dies ist aus Kapazi­täts­gründen nicht mehr regelhaft möglich.

Bitte teilen Sie den ggf. volljährigen Schülern oder den Erziehungsberechtigten daher nicht mehr mit, das Gesundheitsamt würde sich bei diesen Personen melden. Dies ist auf Grund der hohen Fallzahlen nicht mehr möglich! Bitte bescheinigen Sie den betrof­fenen Personen den positiven Schnelltest und teilen Sie jeweils mit, sich selbständig in einer der hier genannten Teststellen per PCR schnellstmöglich testen zu lassen:

Informationen des Kreises Düren zu Schnelltests [1]

Bis zum Vorliegen des PCR-Ergebnisses muss die betroffene Person in Quarantäne blei­ben. Bitte teilen Sie uns bereits in der Meldung mit, falls eine betroffene Person nicht in der Lage ist, eine der genannten Teststellen selbständig zu kontaktieren und aufzu­suchen. Nur dann wird künftig ein PCR-Test durch das Gesundheitsamt organisiert.

Gez. Gesundheitsamt des Kreises Düren