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Änderungen bei der schulischen Testpflicht ab dem 28.02.

Ab dem 28.2.2022 kehrt das Land NRW wieder zur Vorgehensweise zurück, die vor den Weihnachtsferien praktiziert wurde. Dies bedeutet, dass die Testpflicht für bereits im­munisierte Personen (also Geimpfte oder Genesene) aufgehoben wird. Es müssen also nur noch jene getestet werden, die nicht immunisiert sind. Dies gilt nicht nur für Schü­ler:innen und Lehrkräfte, sondern für alle an der Schule Beschäftigten. Schüler:innen dürfen aber weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen, die nach wie vor dreimal wöchentlich (MO, MI, FR) stattfinden.