Jahresterminplan

Weitere Veranstaltungen finden nach besonderer Ankündigung statt.

Hinweise:
Verfahrensweise bei Beurlaubungen: Eine Beurlaubung vom Schulbesuch darf nur durch die Schulleiterin erfolgen und ist nur aus wichtigen Gründen möglich, sofern schulische Gründe dem nicht entgegenstehen. Um vor der Entscheidung eine sorgfältige Prüfung des Sachverhaltes nach Stellungnahme der Klassen-/Stufenleitung zu ermöglichen, soll die Beurlaubung so früh wie möglich (spätestens 1 Woche vorher) bei der Schulleitung schriftlich mit Original-Unterschrift beantragt werden. Dabei darf die Dauer der Beurlaubung insgesamt eine Woche je Schuljahr nicht überschreiten.