Jahresterminplan

Weitere Veranstaltungen finden nach besonderer Ankündigung statt.

Verfahrensweise bei Beurlaubungen:
Eine stundenweise Beurlaubung vom Schulbesuch (z.B. wegen eines Arztbesuches) darf durch die Klassenleitung auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Alle übrigen Beurlaubungen dürfen nur durch die Schulleitung erfolgen und sind nur aus wichtigen Gründen möglich, sofern schulische Gründe dem nicht entgegenstehen. Um vor der Entscheidung eine sorgfältige Prüfung des Sachverhaltes zu ermöglichen, soll die Beurlaubung so früh wie möglich (spätestens 3 Tage vorher) über den Schulmanager mit schriftlichem Antrag und Original-Unterschrift bei der Schulleitung beantragt werden. Dabei darf die Dauer der Beurlaubung insgesamt eine Woche je Schuljahr nicht überschreiten.