Gesundheitserziehung

Gesundheit wird als „ein grundlegendes Menschenrecht“ (Die Jakarta Erklärung zur Gesundheitsförderung für das 21. Jahrhundert im Juli 1997) verstanden und laut WHO als körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden definiert.

Im Kontext der Schule sollen gesundes Lernen, Lehren und Arbeiten gefördert werden: Gesundheit ist somit Thema der Schule, nicht nur auf den Schulort bezogen, sondern auch auf außerhalb. Der Begriff „Gesundheitserziehung“ wandelt sich: Die Vermittlung von gesundheitsfördernden Grundsätzen steht im Vordergrund nach Klärung der Frage, was Gesundheit erhält (salutogenetischer Ansatz), und zwar bei den Lehrenden, Lernenden und den Beschäftigten.

Gesundheitsförderung und Prävention sind „integrale Bestandteile von Schulent­wicklung“, die „zum Kern eines jeden Schulentwicklungsprozesses“ gehören (KMK – Beschluss vom 15.11.2012). Folglich ist die Auseinandersetzung mit sowohl inneren schulischen Rahmenbedingungen als auch äußeren Rahmenbedingungen notwendig.

Der Sicherheits-, Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört zu den Aufgaben der Schulleitung und ist wichtig für die Personal- und Organisationsentwicklung der Schule. Bezogen auf die Schüler*innen sind folgende Themen und Handlungsfelder in den Unterricht (z.B.: Lehrplan des Faches Biologie und Religion) und in das Schulleben integriert:

  • Hygiene und Sauberkeit
  • Abwendung von körperlichen Schäden: Gefahrenquellen auf dem Schulgelände, sicherer Schulweg
  • Vermeidung von Unfällen
  • Aktive Pause/ Umgestaltung des Schulhofes
  • Suchtprävention/ Förderung des Nichtrauchens (be smart – don‘ t start)
  • Ernährung
  • Prävention von Infektionserkrankungen
  • Umgang mit chronisch Kranken
  • Konfliktbewältigung
  • Erste Hilfe
  • Praktizierte Bewegungsförderung: Sport – AG’s

Eine konkrete Umsetzung der Gesundheitserziehung an unserer Schule übernimmt der Schulsanitätsdienst (siehe Kapitel 3.4 im Schulprogramm).