Verkehrserziehung

Die Verkehrserziehung gehört zum Unterrichts- und Erziehungsauftrag jeder Schule. Das alltägliche Leben und das Verhalten der Menschen werden immer stärker auch durch die Ausweitung und Verdichtung des Straßenverkehrs beeinflusst. Mobilität im Straßenverkehr ist mit hohen Unfallzahlen und zunehmender Aggressivität von Verkehrsteilnehmern ebenso verbunden wie mit Luftverschmutzung, Lärm und dem Verbrauch ökologischer Ressourcen. Zum Umdenken und zur Entwicklung von Alternativen sind Einstellungen und Verhaltensweisen erforderlich, die es auch an unserer Schule zu lernen gilt.

Die Verkehrswelt ist eine Form zwischenmenschlicher Beziehungen mit ausgeprägten physikalisch-technischen, gestalterischen, kommunikativen und gesellschaftspolitischen Bezügen. Daher berührt die Verkehrserziehung die Inhalte vieler Unterrichtsfächer in allen Jahrgangsstufen. Darüber hinaus ist die Behandlung einzelner Themen in Lehrgängen, fächerübergreifenden Projekten sowie bei der Planung und Durchführung von Exkursionen und Wanderfahrten möglich und sinnvoll.

Die Verkehrserziehung beschränkt sich nicht nur auf das Verhalten von Schülern und auf ihre Anpassung an bestehende Verkehrsverhältnisse, sie schließt auch die kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungen, Bedingungen und Folgen des gegenwärtigen Verkehrs und seiner künftigen Gestaltung ein.

Somit soll die Verkehrserziehung einen Beitrag zur Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung leisten.

Die Schule übernimmt so u.a. die Aufgabe, den Schülern Qualifikationen zu vermitteln, die sie für ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr benötigen: Sie müssen motiviert und befähigt werden Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen, zu beurteilen, zu bewältigen und auch zu vermeiden.

Verkehrserziehung ist in NRW kein eigenständiges Unterrichtsfach. Somit ist jeder Lehrer gefordert das im Rahmen des jeweiligen Unterrichtsfaches Mögliche in diesem Bereich zu leisten.

Die große Anzahl der Unterrichtsfächer macht es erforderlich, dass die Fachlehrer die Inhalte der Verkehrserziehung für ihr jeweiliges Fach absprechen und verbindlich festlegen. Dabei sind fächerübergreifende Unterrichtseinheiten auch zeitlich zu koordinieren.

Um für die Schüler eine größtmögliche Verkehrssicherheit zu erzielen, sollen durch den Unterricht vor allem folgende Zielsetzungen erreicht werden:

  • das Erkennen und das Einschätzen des eigenen und des fremden Verkehrsverhaltens
  • das Entwickeln eines Bewusstseins für Gefahren
  • das Akzeptieren von Regeln / Verkehrsregeln.

In der Jahrgangsstufe 5 werden durch die Klassenlehrer in den ersten Ergänzungs­stunden folgende Inhalte der Verkehrserziehung sichergestellt:

  • Der neue Schulweg: Schüler als Fußgänger, Fahrradfahrer, Mitfahrer in Bus und PKW
    Kennenlernen des Umfeldes der Schule; der Weg zwischen dem Westgebäude und der Zitadelle; besondere Gefahrenpunkte
  • Einüben von situationsgerechtem Verhalten auf den Fluren, in den Treppenhäusern und Klassenräumen und auf dem Gang zu den Sportstätten.

In der Oberstufe nehmen unsere Schüler am „Crash Kurs NRW“ teil, einer Initiative, die die Polizei NRW mit ihren Partnern seit 2012 an den Schulen anbietet. Ziel ist es, bei den Jugendlichen ein realitätsnahes Gefahrenbewusstsein zu entwickeln, um eine auf Dauer angelegte Verhaltensänderung zu bewirken.